Was Du über Bildrechte wissen solltest
Ein Irrtum, der mir immer wieder in meiner täglichen Arbeit aber auch in Gesprächen mit Nicht-Kundinnen auffällt, ist, dass die meisten Kundinnen von Fotografinnen davon ausgehen, dass sie alle Rechte an ihren Bildern haben und somit machen können, was ihnen beliebt.
Erst kürzlich kam dieses Thema auf einem Netzwerk-Treffen auf. Meine Sitznachbarin erzählte stolz, wie sie ein Bild von sich selbst, das eine professionelle Fotografin erstellt hatte, in einer KI mit einem Bild ihres Hundes verschmolzen hatte.
Als ich aus Interesse nachfragte, ob die Fotografin ihr dazu die Erlaubnis erteilt hatte, sah sie mich mit großen Augen an und meinte nur, dass sie doch schließlich für die Bilder bezahlt hätte.
Diese Auffassung kann Dich allerdings teuer zu stehen kommen.
Kurz und Knapp
Die Fotografin ist Urheberin und darf bestimmen, wie die von ihr geschaffenen Bilder verwendet werden dürfen.
Kundinnen erhalten ein Nutzungsrecht, dessen Rahmen konkret definiert ist.
Kundinnen haben bei eigenen Portraits das Recht, der Veröffentlichung durch andere zu widersprechen.
Rechte von Nutzern, Urhebern und Abgebildeten
Das Nutzungsrecht beschreibt, wie die erworbenen Bilder in einem definierten Rahmen verwendet werden dürfen. Dies wird üblicherweise im Vertrag bzw. den Lizenzbedingungen geregelt. Je weiter der Nutzungsrahmen gesteckt ist, umso stärker wirkt sich dies auch auf den Preis für die Bilder aus.
Hierbei muss man z.B. unterscheiden, ob die Bilder rein für den Privatgebrauch freigegeben sind oder diese auch für kommerzielle Zwecke weiterverwendet werden dürfen. Zudem können Nutzungs-Zeitraum als auch das Recht zur Weitergabe an Dritte vereinbart werden.
Das Urheberrecht ist gesetzlich geregelt und nicht übertragbar. (§ 29 UrhG)
Als Schöpfer von Bildwerken unterliegt es somit einzig der Fotografin, in welcher Weise ihre Fotografien verwendet werden dürfen. (Abschnitt 4 UrhG)
Wenn Du also Bilder aus einer Fotosession erwirbst, erhältst Du entsprechende Nutzungsrechte (Lizenzen) für die Verwendung. Das Recht zur Bestimmung, was mit den Fotografien geschehen darf, bleibt jedoch bei der Fotografin.
Solltest Du Deiner Bilder in einer anderen Art als der definierten verwenden (z.B. Veränderung des Originals oder Verarbeitung durch KI), so kann es hier schnell zu einer Abmahnung und Anspruch auf Schadensersatz kommen. Frage also im Zweifel lieber einmal mehr bei Deiner Fotografin nach.
Dabei ist es egal, ob Du selbst auf den Bilder abgelichtet bist oder lediglich Deine Katze.
Das Recht am eigenen Bild wird zwar durch das Kunsturhebergesetz geregelt und gibt der fotografierten Person das Recht zu entscheiden, welche Bilder von anderen veröffentlicht werden. (§22 KunstUrhG) Dieses hebelt jedoch nicht das Urheberrecht aus, sondern schützt eher Deine eigene Person vor ungewollter Veröffentlichung durch andere.
Üblicherweise ist die Nutzung Deiner Bilder durch die Fotografin ebenfalls im Vertrag bzw. den Lizenzbedingungen geregelt, um diese in diversen Medien (Website, Social Media, Zeitungen, etc.) publizieren zu können, u.a. zu Marketing-Zwecken, aber insbesondere um anderen Kundinnen einen Einblick in die eigene Arbeit zu geben. Solltest Du hierzu Fragen oder Bedenken haben, kläre diese vor Vertragsschluss und Unterzeichnung.

Nutzungsrechte: Was die Lizenz regelt
Die Nutzungslizenz gibt Auskunft über die erlaubte Verwendung der Aufnahmen. Sie gibt –entgegen oftmaligen Glaubens– strikte Rahmenbedingungen vor und ist daher kein genereller Freifahrtschein.
Eine wichtige Unterscheidung sind hier die private oder kommerzielle Nutzung. So dürfen Privatkundinnen ihre Bilder (wenn nicht anders geregelt) nicht für die Bewerbung ihres eigenen Unternehmen oder zu anderen geschäftlichen Zwecken nutzen.
Desweiteren kann geregelt sein, auf welchen Platformen Bilder veröffentlicht werden dürfen. Dazu zählen häufig Soziale Netzwerke, aber auch die eigene Website. Besonders im kommerziellen Bereich kann die zusätzliche Verwendung in Print-Medien für die Eigenwerbung festgelegt sein. Gerade in der aktuellen Zeit erhält außerdem die Verarbeitung durch Künstliche Intelligenz einen stärkeren Fokus und wird in den meisten Fällen ausgeschlossen.
Unter Umständen kann zudem eine zeitliche Beschränkung auferlegt werden, wie es im B2B-Bereich üblich ist. Da hier die Aktualität der veröffentlichten Bilder maßgeblich ist, wird selten eine Verwendungsdauer länger als 2 Jahre benötigt.
Sollte die Weitergabe der Dateien an Dritte nötig sein, wird auch dies in der Nutzungsvereinbarung hinterlegt.
Die digitale Nachbearbeitung der Aufnahmen erfolgt (sofern nicht anders geregelt) ausschließlich durch die Fotografin. Dies betrifft z.B. die Anwendung von Farb-Filtern, der Beschnitt der Bilder oder die Entfernung von etwaigen Wasserzeichen.
Die Nutzung durch die Fotografin als Urheberin wird ebenfalls durch die Lizenzvereinbarung geregelt, um die Möglichkeit zur Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit zu gewährleisten.
Solltest Du als Kundin selbst auf den Bildern abgebildet sein, steht Dir jedoch im Rahmen des Rechtes am eigenen Bild zu, die Verwendung entsprechend einzuschränken. Dies kann die Art der Veröffentlichung teilweise oder komplett begrenzen oder sich z.B. auch lediglich auf eine etwaige Namensnennung beschränken.
Urhebernennung: Nicht nur nice to have
in weiterer Bestandteil der Lizenzbedingungen ist oftmals die Namensnennung der Fotografin als Urheberin, auf die sie laut §13 UrhG ein Anrecht besitzt.
Gerade im Business-Kontext ist hier besondere Sorgfalt, insbesondere auf der eigenen Website, geboten. Hierbei sollte auf die entsprechenden Vorschriften und gängigen Verfahren Rücksicht genommen werden. Dabei gilt, dass jedes Bild, das nicht eigens erschaffen wurde, entsprechend zu kennzeichnen ist.
Eine Urhebernennung zeigt zudem eine Wertschätzung für die kreative Leistung hinter dem Bild und ist selbst bei einer gelockerten Regelung wünschenswert.
Und? Hast Du Dich beim Lesen dabei ertappt, dass Du schon einmal die in oder andere Nutzungsgrenze überschritten hast? Im Zweifel würde ich Dir stets raten, Deine Fotografin zu fragen. Oftmals kommt man hier schon sehr weit und Deine Fotografin freut sich allemal über Deine Anfrage.
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Quellen:
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Kunsturhebergesetz (KunstUrhG)
Externe Bildquellen:
Post-Cover: Adobe Stock | Johnstocker
Mockup-Template Retro-Kamera mit Druck: Adobe Stock | One Pixel Studio
