§1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Rebecca Lenz (nachfolgend „Fotografin“) und dem Kunden/der Kundin (nachfolgend „Kundin“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Sie sind mit Sorgfalt zu lesen und zur Kenntnis zu nehmen. Mit Erteilung eines Auftrags oder Buchen eines Termins werden diese AGB akzeptiert.

§2 Vertragsinhalt

Die Kundin erteilt der Fotografin den Auftrag zur Herstellung von Print- und anderen Medien aus digitalem Fotoausgangsmaterial, insbesondere Fotoabzüge, Poster usw. Die Rechte an dem Ursprungswerk und den digitalen Fotodaten verbleiben jedoch vollständig bei der Fotografin. Der Vertrag kommt zustande, wenn der von der Kundin erteilte Auftrag von der Fotografin durch gesonderte Email angenommen wird oder durch Zusendung der Ware. Die Angaben auf der Webseite stellen lediglich eine Aufforderung an die Kundin zur Abgabe eines Angebotes dar. Die Fotografin ist berechtigt, auf der Internetseite irrtümlich falsch angegebene Preise zu berichtigen. Führt eine Berichtigung zu einer Preiserhöhung, so kann die Kundin von ihrem abgegebenen Angebot Abstand nehmen.

§3 Urheber-, Nutzungsrechte

Laut des Urheberrechtgesetzes steht der Fotografin das Urheberrecht ihrer angefertigten Fotos zu. Die von der Fotografin hergestellten Fotos/Dateien/Produkte sind (soweit nicht anderweitig vereinbart) nur für den privaten Gebrauch bestimmt.

Die Fotografin räumt Privatkundinnen an den im Rahmen des Auftrags erstellten Bildern ein Recht zur Nutzung für den privaten Gebrauch ein. Gewerblichen Kundinnen wird ein Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Gebrauch eingeräumt. Darüber hinaus gehende Nutzungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

Die von der Kundin genutzten Bilder dürfen im Internet oder in der Öffentlichkeit ausschließlich mit sichtbarem Logo der Fotografin auf jeder Aufnahme veröffentlicht werden, sofern nicht anders vereinbart.

Unterbleibt der Urhebervermerk besteht Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 100% des jeweiligen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 150 Euro.

Die Verwendung der Fotos in Wettbewerben ist gesondert anzufragen.

Eine Weiterbearbeitung der digitalen Daten durch Kundinnen oder Dritte ist strengstens untersagt.

Es ist untersagt, die erworbenen Fotografien einzuscannen, zu kopieren oder in sonstiger nicht autorisierter Art zu nutzen.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Für Fotosessions gilt das vereinbarte Honorar.

Bei Buchung einer Fotosession ist eine Buchungsgebühr von 100 EUR fällig, die auf den Gesamtpreis der Fotosession angerechnet wird. Die Buchungsgebühr beinhaltet ein telefonisches bzw. persönlich durchgeführtes Vorgespräch, die Sicherstellung eines Termins für die Fotosession, sowie entsprechende Planung und Vorbereitung.

Eventuelle Nebenkosten (z.B. Fahrtkosten, Abzüge, Fotoprodukte) sind von der Kundin zu tragen, sofern diese nicht Bestandteil des von der Kundin ausgewählten Paketes sind.

Für den Erwerb von digitalen Dateien, Fotoabzügen und allen Fotoprodukten gilt Vorkasse.

Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag der Auftragserteilung durch die Kundin gültigen Preisen.

Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Zugang zur Zahlung fällig.

Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro (EUR) zzgl. Versandkosten. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und folglich auch nicht ausgewiesen (Kleinunternehmerstatus).

§5 Widerrufsbelehrung

Für den Verkauf und die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind, und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht kein Widerrufsrecht. (vgl. § 312g II Nr.1 BGB).

Die vollständige Widerrufsbelehrung kann hier eingesehen werden: https://rlenzphoto.de/widerruf/

§6 Haftung

Die Fotografin haftet auf Schadensersatz der Höhe nach entsprechend nachfolgender Regelung:

  1. Die Fotografin haftet unbegrenzt für Schäden, die von ihr oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
  2. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung der Höhe nach unbegrenzt.
  3. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Fehlen einer garantierten Beschaffenheit beruhen.
  4. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet die Fotografin der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern nicht schon eine unbegrenzte Haftung nach den Absätzen 1 bis 3 vorliegt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
  5. Jede darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere auch eine verschuldensunabhängige Haftung.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Alle der Kundin zur Auswahl gezeigten Bilddateien der Fotosession werden für zwölf Monate sicher verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist obliegt es der Fotografin, die Dateien weiterhin aufzubewahren.

§7 Mängelgewährleistung

Die Ware ist umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Spätere Beanstandungen wegen unvollständiger oder unzureichender Lieferung oder Leistung können nicht berücksichtigt werden. Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist die Kundin nach ihrer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Die Fotografin darf jedoch die gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für die Kundin mit sich bringen würde. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann die Kundin nach ihrer Wahl den Rücktritt vom Vertrag erklären oder den Kaufpreis mindern.

Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart. Die gelieferte Ware ist mangelhaft, wenn sie dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und -bearbeitung nicht entspricht. Farbliche Abweichungen zwischen den Produkten und den auf unterschiedlichen Bildschirmen jeweils verschieden angezeigten Bilddateien können technisch nicht vermieden werden, sie sind daher keine Mängel. Ebenso liegt kein Mangel vor, wenn von der Bestellerin trotz Warnung ein Format oder Fotoprodukt geordert wird, für das die Originalbilddatei keine optimale Auflösung vorweist und hierdurch die Bildqualität beeinträchtigt wird (z.B. Pixelung, Unschärfe).

Die Fotografin übernimmt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

Bei Aufträgen einer Unternehmerin, die Waren in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, gilt zusätzlich folgendes: die Kundin verpflichtet sich, die Ware umgehend nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel innerhalb von einer Woche schriftlich unter Angabe des Mangels zu rügen. Unterlässt die Kundin die Anzeige gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Gleiches gilt für später auftretende Mängel.

§8 Versand

Die Fotografin beliefert die Bestellerin nach handelsüblichen Bedingungen.

Das Zusenden der fertigen Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr der Kundin. Transportweg und -mittel werden von der Fotografin bzw. deren Erfüllungsgehilfen bestimmt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Die Fotografin ist zu Teillieferungen berechtigt.

Ein etwaiger Lieferverzug berechtigt die Bestellerin nicht zu Schadensersatzansprüchen, soweit nicht in §6 dieser AGB etwas anderes bestimmt ist. Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung.

Bei Versand in Länder außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Zollgebühren anfallen. Diese sind nicht im Preis enthalten und von der Kundin zu zahlen.

§9 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Aufträge sind von der Kundin per Vorauskasse zu bezahlen. Bezahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem sie bei der Empfängerin eingehen.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Produkte Eigentum der Fotografin.

Wird Ratenzahlung vereinbart, erfolgt die Lieferung erst nach vollständiger Bezahlung.

§10 Datenschutz, Datensicherung

Für die Auftragsabwicklung werden personenbezogenen Daten der Kundin durch die Fotografin erhoben. In die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten hat die Kundin vor Vertragsschluss gesondert eingewilligt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zu den in der Einwilligungserklärung / Datenschutzerklärung näher genannten Zwecken. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt. Im Fall des Widerrufs der Einwilligung für die Zukunft durch die Kundin verpflichtet sich die Fotografin zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten, es sei denn, die Auftragsabwicklung ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Die vollständig überarbeitete Datenschutzerklärung gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann hier eingesehen werden: https://rlenzphoto.de/datenschutz/

§11 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Besteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Hat die Kundin bei Klageerhebung keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland oder ist die Kundin Kauffrau und handelt in dieser Eigenschaft, so wird Leverkusen als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart.

§12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 15. März 2021